GMS Weiherhammer

Mittagsbetreuung

Kind- und familiengerechte Halbtagsgrundschule – Mittagsbetreuung

Sehr geehrte Eltern,
auch in diesem Schuljahr bieten wir allen Erziehungsberechtigten die Möglichkeit einer verlässlichen Betreuung nach Unterrichtsende bis 13:00 Uhr (nach Bedarf bis 14:00 Uhr mit Hausaufgabenbetreuung) an allen Schultagen während des gesamten Schuljahres an. Auch an Tagen mit vorzeitigem Unterrichtsschluss, z. B. „Hitzefrei“ oder am letzten Schultag vor den Ferien.
Ausnahme: Letzter Schultag vor den Sommerferien – Betreuungsende 12:00 Uhr.

Neben der „Regelbuchung“ von 5 Tagen in der Woche zum Besuch der Mittagsbetreuung besteht auch die Möglichkeit, diese nur für einzelne Tage einer Woche für monatlich 5 € je Wochentag zu buchen. Der Besuch der Mittagsbetreuung ist dann aber auch nur an den gebuchten Wochentagen möglich. Dies gilt auch und ohne Einschränkungen für Schultage mit vorzeitigem Unterrichtsende
(z. B. Hitzefrei, Sportfest, Wandertag, letzter Schultag vor den Ferien etc.). Sofern ein solcher Schultag nicht auf einen der Buchungstage fällt, haben Sie als Erziehungsberechtigter an diesen Tagen selbst für die Betreuung Ihres Kindes zu sorgen.
Bitte beachten: Die verbindlich gebuchte Tagesanzahl kann während des laufenden Schuljahres dann nicht mehr reduziert oder abgemeldet werden. Die anfallende Betreuungsgebühr ist für die Monate Oktober bis Juli (10 Monate) zu entrichten.

Die Mittagsbetreuung ist keine Fortsetzung des Unterrichts. Im Vordergrund steht die sinnvolle Frei-zeitgestaltung. Die Erledigung der Hausaufgaben ist bis 13:00 Uhr auf freiwilliger Basis grundsätzlich möglich, ab 13:00 – 14:00 Uhr aber verlässlich. Ein Mittagessen kann nicht ausgegeben werden. Die Kinder können aber jederzeit mitgebrachte Brotzeiten verzehren, dazu wird täglich frischer Tee angeboten.

Sie bräuchten Betreuung über 14 Uhr hinaus?

Sollte für Sie eine weitreichendere Betreuung notwendig sein, können in diesem Fall auch Grund-schüler von Montag bis Donnerstag von 13 bis 16 Uhr im Betreuungsangebot des Offenen Gantzags der Mittelschule betreut werden. Für die Zeit nach Unterrichtsschluss bis zum Beginn der OGTS findet die Schule/Gemeinde eine Lösung. Wenden Sie sich für diesen Fall bitte an die Schulleitung.

Für Schüler, die für den Heimweg auf die Benutzung des Schulbusses angewiesen sind, weisen wir darauf hin, dass nach dem Ende der Mittagsbetreuung grundsätzlich kein Anspruch auf Schulbusbeförderung besteht. Die Beförderungspflicht besteht lediglich zum stundenplanmäßigen Pflicht- und Wahlpflichtunterricht hin und von diesem wieder zurück nach Hause. Wie bereits oben erwähnt, ist die Mittagsbetreuung keine Fortsetzung des (stundenplanmäßigen) Unterrichts, so dass nach deren Ende grundsätzlich kein Beförderungsanspruch besteht. Sofern zum Ende der Mittagsbetreuung kein fahr-planmäßiger Schulbus verkehrt, obliegt es Ihnen als Erziehungsberechtigter selbst, die Beförderung für den Heimweg Ihres Kindes zu organisieren. Dies betrifft insbesondere Buchung bis 14:00 Uhr und Schultage mit vorzeitigem Unterrichtsende. Insofern dürfen wir Sie um Ihr Verständnis bitten, dass in diesen Fällen aus rechtlichen und fiskalischen Gründen keine zusätzlichen Fahrten der Schulbusse angeboten werden können.

Die Anmeldung (unverbindlich) erfolgt über die ausgeteilten Anmeldezettel.

Die Mittagsbetreuung verfügt derzeit über eine maximale Aufnahmekapazität von 40 Kindern. Sofern die Anmeldezahlen diese übersteigen, wird über die Aufnahme eines Schülers unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte, insbesondere des konkreten Betreuungsbedarfs, entschieden. Die jetzige Anmeldung zu Zwecken der Bedarfsermittlung ist daher noch unverbindlich und begründet keinen Anspruch zur Teilnahme an der Mittagsbetreuung.

Mit freundlichen Grüßen

Günther Paul, R

Liane Adam, Leitung Mittagsbetreuung